Webangebote öffentlicher Stellen müssen barrierefrei sein

Die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung, oder kurz BITV, verpflichtet alle Webangebote des Bundes und andere öffentliche Stellen zur Barrierefreiheit.


Ziel ist es, Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen zu ermöglichen, digitale Inhalte öffentlicher Stellen uneingeschränkt nutzen können.

Mit dem Inkrafttreten der neuen BITV 2.0 sind nicht nur die Anforderungen umfangreicher geworden, sondern auch deren Einhaltung wird von Bund und Ländern verstärkt überprüft. Bei nicht Einhaltung drohen Bußgelder oder Verbote zur Erbringung bestimmter Leistungen.

Öffentliche Stellen sollten zunächst prüfen, ob sie verpflichtet sind, digitale Barrieren abzubauen und was sie infolgedessen tun müssen, um mögliche Sanktionen durch Verstöße zu vermeiden.

Was ist eine barrierefreie Website nach BITV 2.0?

Der Gesetzgeber will auf Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), allen Menschen ermöglichen am Onlinewirtschaftsleben teilzunehmen. Hierfür müssen bestehende Barrieren insbesondere für Menschen mit Einschränkungen aufgehoben werden.

Typische Behinderungen und Einschränkungen sind:

Sehschwächen in vielen Abstufungen und Varianten

Körperliche Beeinträchtigungen

Gehörlosigkeit

Geistige Beeinträchtigungen und Sprachbarrieren

Damit eine Website als barrierefrei gilt, muss sie bestimmte technische und inhaltliche Anforderungen erfüllen. Definiert werden diese in den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines). Die oberste Ebene dieser Kriterien bilden die vier wichtigsten Prinzipien, welche die Basis der Barrierefreiheit im Web darstellen:

Die Inhalte Im Netz sollen für alle Nutzer zu erfassen sein. (z.B. Videos für blinde und seheingeschränkte Meschen und Audiodateien für Gehörlose)

Die Inhalte sowie die verwendete Sprache müssen für alle Menschen leicht verständlich sein.

Der Internetauftritt muss sowohl mit Maus als auch per Tastatur problemlos genutzt werden können (z.B. für Menschen mit motorischen Schwierigkeiten).

Die Ausgabe der Website muss über verschiedenen Ausgabegeräten möglich sein.

Eine barrierefreie Website kann neben PC und Smartphone auch mit Text-Browsern oder Screenreadern bedient und gelesen werden.

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Wie kann ich überprüfen, ob ich betroffen bin?

Betroffen sind die Websites öffentlicher Stellen der EU – das betrifft aber auch die Websites von Unternehmen, die mindestens zu 50% in öffentlicher Hand liegen. 

Die neue Richtlinie BITV 2.0 bezieht sich verpflichtend auf:
  • Hochschulen, Universitäten und Fachhochschulen
  • Zweckverbände – Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden
  • gesetzliche Krankenkassen und kassenärztliche Vereinigungen
  • Sozialversicherungen
  • Industrie- und Handelskammern, Rechtsanwalts- und Ärztekammern, Berufsgenossenschaften, Handwerkskammern und Innungen
  • Stiftungen
  • Sparkassen, staatliche Vermögensverwaltungen und Finanzdienste
  • Landschaftsverbände
  • Schulen und Kindergärten mit Online-Verwaltungsfunktion
  • den öffentlichen Nahverkehr
Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?

Die Barrierefreiheit von Webseiten und Webanwendungen ist für öffentliche Stellen verpflichtend. 
Deren Einhaltung wird von den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder verstärkt kontrolliert. Zu diesem Zweck werden stichprobenartige Überprüfungen der Barrierefreiheit von Websites vorgenommen.

Bei Nichteinhaltung können Klagen oder Bußgelder drohen. Eine Investition in einen barrierefreien Onlineauftritt erfüllt aber nicht nur gesetzliche Anforderungen, tatsächlich kommt sie allen Nutzern zugute und trägt auch zu SEO-Rankings und Conversions bei.

Im Umkehrschluss kann dazu kommen, dass nicht barrierefreie Webseiten für Suchmaschinen uninteressanter werden und in den Suchergebnissen schlechter ranken.

 

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Wie kann ich eine Website auf Barrierefreiheit prüfen?

Mit Hilfe der BITV-Selbstbewertung können Sie anhand einer Checkliste mit 98 Prüfschritten den Barrierefreiheitsstatus Ihrer Website beurteilen.


Um eine Website offiziell auf Ihre Barrierefreiheit zu prüfen, kann ein kostenpflichtiger BITV-Test durch eine Prüfstelle durchgeführt werden. Er vergleicht den aktuellen Stand einer Website mit den Anforderungen der BITV 2.0.

Folgende Prüfstellen führen den BITV-Test und WCAG-Test gemäß des BIK Prüfverfahrens durch.

Die wichtigsten barrierefreien Anforderungen an Websites öffentlicher Stellen sind:

  • Barrierefreiheit der Website(s) gemäß der Barrierefreie Informationstechnik Verordnung.
  • Auf der Webseite muss eine entsprechende Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht werden.
  • Auch eingebundenen Dokumente, z. B. PDFs, müssen jetzt barrierefrei sein.
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Wie wir Ihr Unternehmen rund um das Thema BITV und barrierefreie Websites unterstützen können:

  • Wir bietet Ihnen eine umfassende Beratung zu den Anforderungen und Richtlinien der BITV und fühen eine Barrierefreiheitsanalyse Ihrer bestehenden Webseite durch, um mögliche Schwachstellen zu identifizieren.
     
  • Gern unterstützen wir Sie bei der Neugestaltung oder Anpassung Ihrer Webseite, um die Anforderungen der BITV zu erfüllen. Dies umfasst die Gestaltung einer benutzerfreundlichen und barrierefreien Benutzeroberfläche sowie die Implementierung von barrierefreien Techniken und Funktionen. Darüber hinaus können wir Sie bei Erstellung barrierefreier Inhalte unterstützen.
     
  • In Schulungen und Workshops können wir das Bewusstsein für Barrierefreiheit schärfen und das Wissen über die Umsetzung barrierefreier Webseiten nach BITV vermitteln. Dies kann dazu beitragen, dass Ihre Organisation langfristig barrierefreie Standards einhält.
     
  • Wenn gewünscht, können wir Ihnen auch bei der Erlangung eines offiziellen Barrierefreiheitszertifikats für Ihre Webseite helfen. Dies kann Ihre Bemühungen zur Schaffung einer barrierefreien Online-Präsenz offiziell bestätigen.

Haben Sie weitere Fragen?

Oliver Parrizas steht Ihnen für Ihre Fragen zum Thema gerne zur Verfügung.

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