Was ist digitale Barrierefreiheit nach der BITV 2.0?

BITV steht für "Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung". Es ist eine Verordnung des deutschen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die die technischen Anforderungen für barrierefreie Websites und andere IT-Systeme öffentlicher Stellen festgelegt.  Eine barrierefreie Website ist eine Website, die für Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen zugänglich und nutzbar ist. Dies umfasst Maßnahmen wie ein hohes Kontrastverhältnis, Texte, die vorlesbar sind, alternative Texte für Bilder und eine gut strukturierte Navigation. 

Ziel der BITV 2.0 (Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung) ist es, dass alle Menschen gleichberechtigt, unabhängig von möglichen Einschränkungen, Onlinedienstleistungen in Anspruch nehmen können und Barrieren bei der Nutzung des Internets abgebaut werden.

Typische Einschränkungen sind beispielsweise:

•    Sehschwächen in verschiedenen Varianten und Abstufungen 
•    Körperliche Beeinträchtigungen
•    Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit
•    Geistige Beeinträchtigungen und Sprachbarrieren
 

Gesetzliche Grundlagen der BITV

Die Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung wurde nach § 12d des Behindertengleichstellungsgesetzes erstmals im Jahr 2002 erlassen und 2011 durch eine neue Verordnung, der BITV 2.0 ersetzt. Zuletzt angepasst wurde sie im Mai 2019 und um weitere Mindestanforderungen an digitale Barrierefreiheit und Fristen zur Umsetzung ergänzt.

Seit September 2020 sind öffentliche Einrichtungen gesetzlich dazu verpflichtet, eine digitale Barrierefreiheit nach BITV zu gewährleisten und eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ zu veröffentlichen.
 

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Wer ist verpflichtet eine barrierefreie Website zu gestalten?

Nach § 12 BGG sind alle Websites von öffentlichen Behörden in der EU, verpflichtet, die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Aber auch Websites von Unternehmen, die sich zu mindestens 50 % in öffentlicher Hand befinden oder Fördergelder erhalten, sind betroffen. Dazu gehören im Wesentlichen:

  • Öffentlicher Nahverkehr
  • Gesetzliche Krankenkassen
  • Kassenärztliche Vereinigungen
  • Ärztekammern
  • Gerichte und Justizbehörden
  • Sozialversicherungen
  • Industrie- und Handelskammern
  • Hochschulen
  • Sparkassen
  • Zweckverbände

Wann ist eine Website barrierefrei?

Eine Website ist barrierefrei, wenn sie für Menschen mit verschiedenen Einschränkungen, wie beispielsweise Sehbehinderungen, Gehörlosigkeit oder motorischen Einschränkungen, uneingeschränkt nutzbar ist. Dies beinhaltet beispielsweise:

-    Verwendung von klarer und einfacher Sprache
-    Verfügbarkeit von Textalternativen zu Bildern, Audios und Videos
-    Unterstützung von Tastaturbedienung statt nur Mausbedienung
-    Überprüfbarkeit mit automatischen Tools

Um eine Website als barrierefrei zu bezeichnen, müssen bestimmte technische und inhaltliche Anforderungen erfüllt werden, die die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) definiert. Durch bestimmte Prüfverfahren wie z. B. einem BITV-Test nach BIK kann ein Webauftritt auf seine Barrierefreiheit überprüft werden. 
 

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Welche digitalen Anwendungen der Website müssen barrierefrei gestaltet sein?

In der BITV 2.0 wird auch festgelegt welche angebotenen Anwendungen barrierefrei sein müssen. Diese schließen ein: 

-    Websites
-    Intranets
-    Extranets
-    Integrierte Dokumente und Videos 
-    Formulare zum Herunterladen
-    Integrierte Funktionalitäten wie Online-Formulare, Zahlungsprozesse oder Identifizierungsprozesse
-    Apps
-    elektronische Verwaltungsverfahren 

Die aktualisierte BITV 2.0 besagt, dass Bundesbehörden auch Apps für den internen Gebrauch, also Apps, die nicht öffentlich zugänglich sind, barrierefrei zu gestalten sind. 

Welche Kriterien muss eine barrierefreie Website nach BITV erfüllen?

Grundsätzlich kann man die Anforderungen der Barrierefreiheit einer Website in grob vier Prinzipien unterteilen: Wahrnehmbarkeit, Verständlichkeit, Bedienbarkeit und Robustheit.

Um diese vier Prinzipien sind die Richtlinien und Erfolgskriterien angeordnet, um Webinhalte für alle zugänglich und nutzbar zu machen.
 

Informationen der Benutzeroberfläche sollten so präsentiert werden, dass Benutzer sie wahrnehmen können. Inhalte sollten für seheingeschränkte Menschen mit ausreichendem Kontrast unterscheidbar sein. Die Schriftgröße und die Seite selbst sollten vom Benutzer anpassbar sein, damit sie auf jedem Gerät verwendet werden kann. Informationen müssen über zwei verschiedene Sinneskanäle bereitgestellt werden. Beispielsweise benötigen Blinde Menschen textliche Alternativen für Grafiken und anderen Medien.

Alle Inhalte und Funktionen der Website sollten z.B. für Menschen mit motorischen Einschränkungen sowohl mit der Tastatur als auch mit der Maus bedienbar sein. 
Außerdem sollten User durch eindeutige und aussagekräftige Seitentitel und Linktexte in der Navigation unterstützt werden und ausreichend Zeit für die Bedienung eingeplant werden.

Alle Informationen sollten in einfacher Sprache (oder Gebärdensprache) leicht lesbar und verständlich sein. Der Benutzer muss in der Lage sein, sowohl die Informationen als auch die Bedienung der Benutzeroberfläche zu verstehen. Ein einfacher Aufbau der Seiten, eine verständliche Navigation und gut beschriftete Formularfelder tragen zur Verständlichkeit einer Website bei.

Der Webauftritt muss robust genug sein, um von einer Vielzahl von Technologien zuverlässig interpretiert zu werden kann. Die Benutzer müssen in der Lage sein, jederzeit auf Inhalte zugreifen zu können, auch während der Weiterentwicklung einzelner Technologien. Dazu gehören beispielsweise Screenreader, verschiedene Browser oder neue Endgeräte wie Amazons „Alexa“. 

Unter jedem dieser vier Prinzipien gibt es einige Anforderungen und Erfolgskriterien, die dabei helfen, die digitalen Barrieren abzubauen und Menschen mit Einschränkungen zu erreichen.

Die korrekten Kriterien sind in der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) festgelegt und bilden den internationalen Standard für barrierefreies Webdesign. Zusätzlich zu den 60 WCAG 2.1 Prüfschritten, müssen nach der europäische Norm 38 weitere Anforderungen erfüllt werden, die die EN 301 549 für Web-Inhalte formuliert. Es ist eine Art Richtlinien-Katalog, der beschreibt, welche Punkte für eine barrierefreien Internetseite erfüllt sein müssen.

Sollten Sie gesetzlich dazu verpflichtet sein, eine barrierefreie Website zu gestalten, können Sie sich mit der Liste der Prüfkriterien nach BIK einen realistischen Überblick über alle relevanten Merkmale und Kriterien verschaffen.

BITV konforme Website nach BIK

Um eine Website umfassend und zuverlässig auf Ihre Barrierefreiheit zu prüfen, kann der sogenannte BIK-BITV-Test durch eine offizielle Prüfstelle in 98 Prüfschritten durchgeführt werden. Er vergleicht die aktuellen Gegebenheiten einer Website mit den Anforderungen der Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung 2.0.

Sollten alle anwendbaren Prüfschritte erfüllt sein und die geprüften Seiten Ihres Angebots mit "konform" bewertet werden, erhalten Sie das "BIK BITV-konform“ Prüfzeichen und können dieses auf der Website einbinden.

4 Vorteile einer barrierefreien Website

Eine Investition in einen barrierefreien Internetauftritt erfüllt nicht nur gesetzliche Bestimmungen, sondern bietet Unternehmen weitere Vorteile:

Häufig sind Websites und Apps für Menschen mit körperlichen und/oder kognitiven Einschränkungen nicht leicht zu bedienen. Mit dem Abbau digitaler Barrieren auf Ihrer Website, kann eine breitere Zielgruppe und damit auch mehr potenzielle Kunden erreicht werden.

Eine leicht zu bedienende Website mit verständlichen und gut strukturierten Inhalten, macht die Website zugänglicher und schafft positive Kundenerlebnisse für alle Nutzer Ihres Web-Angebots.

Nutzerfreundliche und leicht zugängliche Websites wirken sich positiv auf das Ranking bei Google und anderen Suchmaschinen aus, Ihr Webauftritt kann so leichter gefunden werden.

Die BITV 2.0 verpflichtet Webangebote des Bundes und andere öffentliche Stellen zur Barrierefreiheit. Investieren Sie in ein barrierefreies Angebot im Netz, um allen gesetzlichen Vorschriften gerecht zu werden und möglichen Sanktionen vorzubeugen.

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Wie wir Ihr Unternehmen rund um das Thema BITV und barrierefreie Websites unterstützen können:

  • Wir bietet Ihnen eine umfassende Beratung zu den Anforderungen und Richtlinien der BITV und fühen eine Barrierefreiheitsanalyse Ihrer bestehenden Webseite durch, um mögliche Schwachstellen zu identifizieren.
     
  • Gern unterstützen wir Sie bei der Neugestaltung oder Anpassung Ihrer Webseite, um die Anforderungen der BITV zu erfüllen. Dies umfasst die Gestaltung einer benutzerfreundlichen und barrierefreien Benutzeroberfläche sowie die Implementierung von barrierefreien Techniken und Funktionen. Darüber hinaus können wir Sie bei Erstellung barrierefreier Inhalte unterstützen.
     
  • In Schulungen und Workshops können wir das Bewusstsein für Barrierefreiheit schärfen und das Wissen über die Umsetzung barrierefreier Webseiten nach BITV vermitteln. Dies kann dazu beitragen, dass Ihre Organisation langfristig barrierefreie Standards einhält.
     
  • Wenn gewünscht, können wir Ihnen auch bei der Erlangung eines offiziellen Barrierefreiheitszertifikats für Ihre Webseite helfen. Dies kann Ihre Bemühungen zur Schaffung einer barrierefreien Online-Präsenz offiziell bestätigen.

Haben Sie weitere Fragen?

Oliver Parrizas steht Ihnen für Ihre Fragen zum Thema gerne zur Verfügung.

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