Was bedeutet Leichte Sprache in Bezug auf die Barrierefreiheit einer Website?

Wenn es um die Barrierefreiheit einer Website geht, spricht man auch häufig von Leichter Sprache. Doch: Was genau bedeutet das in Bezug auf die Barrierefreiheit einer Website?

Seit September 2020 sind Webseitenbetreiber öffentlicher Einrichtungen verpflichtet ihre Webseiten, Apps oder weitere digitale Angebote barrierefrei zu gestalten. Neben technischen Faktoren, legt die BITV 2.0 "Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung" auch Anforderungen fest, die die Verwendung von Leichter Sprache betreffen.

Leichte Sprache ist eine einfache, verständliche Form der Sprache, die für Menschen mit Lern- oder Kommunikationsschwierigkeiten zugänglicher ist. Es verwendet klare, kurze Sätze, einfache Worte und Bilder, um komplexe Inhalte zu vermitteln. 
 

Warum gibt es Leichte Sprache?

Leichte Sprache wurde entwickelt, um eine bessere Kommunikation und Verständigung für Menschen mit Lern- oder Kommunikationsschwierigkeiten zu ermöglichen. Dazu gehören z.B. Menschen mit Lernbehinderungen, geistiger Beeinträchtigung, Analphabeten oder Menschen mit Migrationshintergrund. Leichte Sprache soll Barrieren in der Kommunikation beseitigen und ein besseres Verständnis für alle Beteiligten ermöglichen, unabhängig von ihren sprachlichen oder kognitiven Fähigkeiten. 

Personen, mit Lern- oder Kommunikationsschwierigkeiten sind zum Beispiel:
•    Menschen mit Lernschwierigkeiten
•    Demenzkranke Menschen
•    Menschen mit Migrationshintergrund
•    Menschen, die Schwierigkeiten beim Lesen haben

Ziel ist es, Menschen mit Beeinträchtigungen die Möglichkeit zu geben, selbstständig auf Informationen öffentlicher Stellen zuzugreifen und digitale Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können. 
 

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Abgrenzung zur Einfachen Sprache

Einfache Sprache und Leichte Sprache sind beide Formen der Kommunikation, die auf Verständlichkeit und Einfachheit abzielen, für beide gilt z.B. auf Fremdwörter zu verzichten. Aber es gibt feine Unterschiede zwischen ihnen:

Einfache Sprache

Hier werden kurze, einfache Sätze und einfache Worte verwendet, um eine breite Zielgruppe zu erreichen. Es ist jedoch nicht speziell für Menschen mit Lern- oder Kommunikationsschwierigkeiten ausgelegt.

Leichte Sprache

Hier werden spezielle Regeln und Kriterien angewendet, um es für Menschen mit Lern- oder Kommunikationsschwierigkeiten zugänglicher zu machen. Dies beinhaltet die Verwendung von einfachen Worten, kurzen Sätzen und visuellen Hilfen, um komplexe Inhalte zu vermitteln.

Zusammenfassend kann man sagen, dass Leichte Sprache eine spezielle Form der Einfachen Sprache ist, die sich auf eine besondere Zielgruppe konzentriert.

Was sind die Anforderungen für BITV konforme Websites?

Per Gesetz müssen alle öffentlichen Einrichtungen barrierefreie Online-Präsenzanforderungen umsetzen. Dazu gehören alle staatlichen Ebenen (Bundes-, Landes- und kommunale Einrichtungen) sowie Krankenhäuser und verschiedene Leistungserbringer wie städtische Verkehrsbetriebe. 

Die Ergänzung von Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache ist mittlerweile gesetzlich verankert und ein Teil der Anforderungen BITV 2.0 für BITV konforme Websites. In leichter Sprache müssen z. B. die Informationen zu den wesentlichen Inhalten des Onlineauftritts und der Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden sein, Hinweise zur Navigation sowie, falls vorhanden, Hinweise auf weitere vorhandene Informationen in Leichter Sprache im Webauftritt. 

Weitere Informationen über die Anforderung nach § 4 BITV 2.0 (Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung) für öffentliche Stellen des Bundes finden Sie hier.
 

Hier sind einige wichtige Anforderungen, die nach BITV für Websites in Bezug auf Leichte Sprache gelten:

  • Übersichtlichkeit: Die Inhalte müssen einfach und verständlich sein, um eine einfache Navigation und Verständlichkeit zu gewährleisten.
  • Verständlicher Text: Der Text sollte einfach und verständlich formuliert sein, mit kurzen Sätzen und einfachen Wörtern.
  • Verwendung von Bildern: Bilder und Symbole können verwendet werden, um die Inhalte zu erklären und zu veranschaulichen.
  • Überschriften: Überschriften sollten eindeutig sein und die Inhalte der jeweiligen Seite klar beschreiben.
  • Zugänglichkeit: Die Inhalte sollten für alle Nutzer, einschließlich Nutzern mit Einschränkungen, leicht zugänglich sein.
  • Überprüfbarkeit: Die Inhalte sollten regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie weiterhin verständlich und zugänglich sind.
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Es gibt feste Vorgaben basierend auf den Regeln des Netzwerk Leichte Sprache e.V., an denen sich die Übertragung in Leichte Sprache orientiert.
Die Regeln für Leichte Sprache zusammengefasst:

  1. Regeln für Wörter
    Leichte Sprache zeichnet sich durch kurze, einfache Wörter aus, die Dinge genau beschreiben. Das bedeutet beispielsweise, dass Redewendungen, Fachjargon, Fremdwörter und Abkürzungen nicht verwendet werden. Grundsätzlich sollten Verben anstelle von Substantivierungen verwendet werden. Genitiv und Konjunktiv sollten weitestgehend vermieden werden und Sätze werden aktiv statt passiv formuliert.
     
  2. Regeln für Zahlen und Zeichen 
    Alte Jahreszahlen und hohe Zahlen werden durch Formulierungen wie "sehr viel" oder "vor langer Zeit" ersetzt. Darüber hinaus gibt das Regelwerk Empfehlungen zur Schreibweise von Uhrzeiten, Datumsangaben, Telefonnummern oder Zeitangaben. Hier hängt es vom Kontext ab, welche Schreibweise besser verständlich ist.
     
  3. Regeln für Sätze
    Es werden kurze Sätze mit einfachem Satzbau verwendet und jeder Satz enthält nur eine Information. Einschübe und Sonderzeichen in Klammern sind zu vermeiden.
     
  4. Regeln für Texte
    Die Leser und Leserinnen sollen, soweit inhaltlich sinnvoll, persönlich angesprochen werden. Fragen sowie Querverweise auf andere Textstellen/ Texte sollen vermieden werden. 
     
  5. Regeln für Gestaltung und Bilder
    Es ist wichtig eine gute übersichtliche Struktur für die Texte einzuhalten. Zwischenüberschriften, Absätze und das Hervorheben von wichtigen Informationen machen den Text leichter verständlich. Aufzählungen können am übersichtlichsten durch Bullet Points aufgelistet werden. Um das Verständnis des Textes zu erleichtern, werden passende Bilder eingesetzt. Diese sollten eine gute Qualität haben, damit sie für alle gut erkennbar sind.

Darüber hinaus gilt:

  • Wörter werden nicht getrennt, ist ein Satz zu lang für eine Zeile, wird eine neue Zeile begonnen und das Wort ausgeschrieben.
  • Wichtige Inhalte sind voranzustellen.
  • Es gibt keine Satztrennung, wenn auf eine neue Seite gewechselt wird. Der Satz wird als Ganzes auf der neuen Seite begonnen.
  • Das Gleiche gilt, wenn umsetzbar, auch für Absätze.
  • Als Schriftart wird eine einfache, gut lesbare und große Schrift verwendet.
  • Der Zeilenabstand beträgt mindestens 1,5 cm und muss für den Besucher größer skalierbar sein.
  • Die Texte sind immer linksbündig formatiert. Es wird kein Blocksatz verwendet.
  • Schriftfarben heben sich durch den Kontrast deutlich vom Hintergrund ab.
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Prüfen von Texten in Leichter Sprache

Um zu prüfen, ob ein Text allen Regeln der Leichten Sprache entspricht, beurteilen Prüfer/innen die Verständlichkeit des Textes. Diese Prüfer/innen haben ebenfalls Lernschwierigkeiten. Stoßen die Prüfer/innen auf Verständnisprobleme, erfüllt der Text nicht alle Anforderungen und er muss überarbeitet werden.

Alle Anforderungen können Sie im Regelwerk Leichte Sprache e.V. nachlesen. 
 

Kann man Leichte Sprache selbst umsetzen?

Die Übertragung von Texten in Leichter Sprache kann nicht mit Übersetzungen in eine Fremdsprache verglichen werden, diese einfach so zu übersetzen ist aufgrund der vielen Anforderungen sehr komplex. Aus diesem Grund gibt es mittlerweile spezielle Agenturen, die sich auf die Übersetzung in einfache Sprache spezialisiert haben. Auf der Website von „BIK-für Alle“ finden Sie eine Liste mit Agenturen für Leichte Sprache.

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Wie wir Ihr Unternehmen rund um das Thema BITV und barrierefreie Websites unterstützen können:

  • Wir bietet Ihnen eine umfassende Beratung zu den Anforderungen und Richtlinien der BITV und fühen eine Barrierefreiheitsanalyse Ihrer bestehenden Webseite durch, um mögliche Schwachstellen zu identifizieren.
     
  • Gern unterstützen wir Sie bei der Neugestaltung oder Anpassung Ihrer Webseite, um die Anforderungen der BITV zu erfüllen. Dies umfasst die Gestaltung einer benutzerfreundlichen und barrierefreien Benutzeroberfläche sowie die Implementierung von barrierefreien Techniken und Funktionen. Darüber hinaus können wir Sie bei Erstellung barrierefreier Inhalte unterstützen.
     
  • In Schulungen und Workshops können wir das Bewusstsein für Barrierefreiheit schärfen und das Wissen über die Umsetzung barrierefreier Webseiten nach BITV vermitteln. Dies kann dazu beitragen, dass Ihre Organisation langfristig barrierefreie Standards einhält.
     
  • Wenn gewünscht, können wir Ihnen auch bei der Erlangung eines offiziellen Barrierefreiheitszertifikats für Ihre Webseite helfen. Dies kann Ihre Bemühungen zur Schaffung einer barrierefreien Online-Präsenz offiziell bestätigen.

Haben Sie weitere Fragen?

Oliver Parrizas steht Ihnen für Ihre Fragen zum Thema gerne zur Verfügung.

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